Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für FPV- und Drohnen-Filmproduktionen
Alexander Pollinger – Einzelunternehmer
Fichtenstraße 2A, 82205 Gilching, Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alexander Pollinger (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erstellung von Film- und Fotoaufnahmen mittels FPV- und anderer Drohnen sowie die damit verbundene Nachbearbeitung und Postproduktion.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Luftaufnahmen (FPV und klassische Drohnen) sowie Postproduktion (Schnitt, Color Grading, Musik, Sounddesign etc.).
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Standardmäßig erhält der Auftraggeber das stabilisierte Videomaterial. Weitergehende Bearbeitungen wie Schnitt, Color Grading oder Musikuntermalung erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Rohmaterial (unbearbeitete Aufnahmen) wird grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Herausgabe kann auf ausdrückliche Anfrage des Auftraggebers erfolgen und ist gesondert zu vergüten.
3. Genehmigungen und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen luftrechtlichen Genehmigungen, Versicherungen und Befähigungen für den Betrieb der Drohnen.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen aller weiteren erforderlichen Drehgenehmigungen (z. B. Grundstücksfreigaben, Objektfreigaben, behördliche Zustimmungen).
Sollte der Auftraggeber diese Genehmigungen nicht rechtzeitig einholen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Dreh abzusagen. In diesem Fall gelten die in §7 genannten Stornoregelungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dreharbeiten abzubrechen oder nicht durchzuführen, wenn Gefahren für Personen, Sachen oder den Drohnenbetrieb bestehen (z. B. Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken).
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Aufwand gesondert berechnet.
Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Aufnahmen.
Standardmäßig werden einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte eingeräumt. Diese umfassen die Nutzung im Rahmen des vereinbarten Projekts (z. B. Werbung, Social Media, Imagefilm).
Eine Übertragung von ausschließlichen oder erweiterten Nutzungsrechten (z. B. vollständige Rechteübertragung, kommerzielle Drittverwertung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für eigene Referenz- und Werbezwecke zu nutzen (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Showreel), sofern keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde.
Rohmaterial bleibt grundsätzlich Eigentum des Auftragnehmers und wird nur auf gesonderte Anfrage und gegen Zusatzkosten herausgegeben.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden durch fehlende, unzureichende oder verspätete Genehmigungen, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Für wetterbedingte oder sicherheitsbedingte Drehabbrüche übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. In diesem Fall bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
7. Rücktritt und Ausfall
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
Bis 5 Tage vor Drehbeginn: 30 % des vereinbarten Honorars
Spätere Absagen: bis zu 100 % des vereinbarten Honorars
Bei Ausfall durch höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Krankheit, technische Defekte) wird ein Ersatztermin gesucht. Eine Haftung für Folgekosten (z. B. Reisekosten, entgangener Gewinn des Auftraggebers) ist ausgeschlossen.
8. Internationale Einsätze
Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit an.
Für internationale Drehs ist der Auftraggeber für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und rechtlichen Voraussetzungen vor Ort verantwortlich.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und gibt diese nicht ohne Zustimmung an unbefugte Dritte weiter.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.